Profil

Infrastrukturinvestitionen können im Allgemeinen dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Hand zugerechnet werden. Der Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur bildet hierbei keine Ausnahme. Mit Wegfall von Versorgungsauftrag und hoheitlicher, zentraler Planung durch Post und Telekom auf Bundesebene, übernehmen bundesweit schon über 140 kommunale Gesellschaften oder Stadtwerke die Aufgaben einer koordinierten Flächenversorgung mit höherwertiger TK-Infrastruktur.

Im Hochsauerlandkreis, dem flächengrößten Landkreis NRWs, sollte die Breitbandversorgung rasch umgesetzt werden. Der Kreis gründete dazu eine eigene Telekommunikations-Infrastrukturgesellschaft (TKG Hochsauerlandkreis mbH) um Defizite soweit nötig zu beseitigen, damit private Betreiber die angestrebte Versorgung in definierter Qualität übernehmen können. Mittlerweile sind alle fünf südwestfälischen Kreise Gesellschafter der TKG Südwestfalen mbH.

Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Breitbandversorgung ist von hohem volkswirtschaftlichen Interesse und trägt entscheidend zur Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen bei.
  • Die Trennung von Dienst und Infrastruktur kann langfristig die Qualität der Infrastruktur sichern.
  • Die Gesellschaft ist Träger notwendiger Vorleistungsinvestitionen in die Infrastruktur zur Verbesserung der Versorgung mit Breitbandzugängen im Kreisgebiet.
  • Von der Gesellschaft verfolgt als oberstes Ziel eine Versorgungsabsicht bei Kostendeckung.
  • Die Gesellschaft ist Eigentümerin der notwendigen TK-Infrastruktur und wählt geeignete Anbieter für den operativen Betrieb gemäß den geforderten Mindeststandards aus.
  • Es erfolgt keine Beteiligung der Gesellschaft am operativen Risiko und Endkundengeschäft.
  • An den Netzbetreiber werden keine verlorenen Zuschüsse gezahlt, d.h. die Vorleistungsinvestitionen werden i.d.R. langfristig refinanziert.
  • Bei der Vermietung der Infrastruktur anfallende Erlöse werden sukzessive in den Nettzausbau reinvestiert.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
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